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Datenschutzerklärung
02.01.2019

 

Vorwort

 

Im Verein werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, sowohl

unter Verwendung von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen, als auch in

manueller Dokumentation. Der Verein unterliegt damit den Anforderungen des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der ab 25. Mai 2018 geltenden

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der Verein hält diese und zusätzliche Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz ein.

Die Datennutzung ist nur zulässig, sofern es eine Vorschrift des BDSG, der DSGVO

oder einer sonstigen Rechtsvorschrift erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.

Einwilligungen können auch durch Kinder und Jugendliche erfolgen, sofern sie in der

Lage sind, die Konsequenzen der Verwendung ihrer Daten zu verstehen. Sofern es daran

mangelt, muss für die Datennutzung die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten

vorliegen.

Der SC Frauenau e.V. nimmt als Anbieter der WebSite www.sc-frauenau.de die

Verpflichtung zum Datenschutz ernst und gestaltet seine WebSite dergestalt, dass so wenig

wie möglich personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Keinesfalls

werden personenbezogene Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.

Zugriff auf personenbezogene Daten haben beim SC Frauenau nur Personen, die diese

Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigen; über die gesetzlichen Bestimmungen

zum Datenschutz sind diese informiert und haben sich gemäß der geltenden gesetzlichen

Bestimmungen (§ 5 Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG], bzw. Art. 5 der DSGVO)

verpflichtet, diese einzuhalten.

 

 

Erhebung personenbezogener Daten durch den Verein.

 

Erhebung von Daten der Vereinsmitglieder.

Folgende Daten werden zur Verfolgung der Vereinsziele und zur Betreuung und Verwaltung

der Mitglieder erhoben:

a) Name

b) Adressen

c) Geburtsdatum

d) Eintritt, Austritt

e) Ehrungen

f) Gruppe im Verein

g) Funktion und Tätigkeit im Verein

h) Bankverbindung

 

Alle weiteren Daten, die vom Verein im Rahmen der Aufnahme als Mitglied, der

Anmeldung zu Veranstaltungen oder sonstigen Datenerhebungen erfolgen, sind

freiwillig. Hierauf wird bei Erhebung der Daten hingewiesen. Zu den freiwilligen Daten im

Rahmen der Verwirklichung der Vereinsziele sowie der Verwaltung und Betreuung der

 Mitglieder gehören in nicht abschließender Aufzählung unter anderem:

Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Erklärungen zu Urheberrechten und Rechten am

eigenen Bild, Bekleidungsgrößen, Geburtstag, Teilnahmen und Platzierungen an

Wettkämpfen innerhalb und außerhalb des Vereins sowie Qualifikationen, die außerhalb des

Vereins erworben wurden.

 

Erhebung von Daten Dritter.

Der Verein erhebt Daten von anderen Personen als von Vereinsmitgliedern (Lieferanten,

Gästen, Zuschauern, Besuchern, Teilnehmern an Veranstaltungen) soweit dies für

berechtigte Interessen des Vereins notwendig ist und keine besonderen

Schutzbedürfnisse der Betroffenen bestehen.

 

Erhebung von Daten von Besuchern des Internetauftrittes des

Vereins.

Der Verein erhebt und speichert keine personenbezogenen Daten bei Zugriff auf seine

Internetseiten. Wir erfahren nur den Namen Ihres Internet-Providers, die jeweiligen

Webseiten-Daten incl. IP-Adresse. Als Nutzer bleiben Sie insoweit jedoch anonym.

 

 

 

 

Speicherung personenbezogener Daten.

Der Verein trifft geeignete Maßnahmen nach dem Stand der Technik, um die Sicherheit

personenbezogener Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen sowie

manuellen Dokumenten zu gewährleisten.

 

Der Verein schließt - falls erforderlich- Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung ab.

 

Nutzung von personenbezogenen Daten.

Der Verein erhebt Daten seiner Vereinsmitglieder ausschließlich für den Zweck der

Verfolgung eigener Vereinsziele und zur Mitgliederbetreuung und Verwaltung, Daten

Dritter werden ausschließlich genutzt, soweit dies für die Verfolgung der Vereinsziele

notwendig ist. Hierbei beschränkt sich die Nutzung auf diejenigen Zwecke, für die der

Verein Daten erhoben oder erhalten hat.

 

 

Verarbeitung personenbezogener Daten und Übermittlung.

 

Verarbeitung durch Vereinsmitglieder.

Vereinsmitglieder haben, mit Ausnahme der berechtigten Funktionsträger des Vereins,

keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten anderer Mitglieder. Soweit im

Einzelfall für die Organisation von Veranstaltungen notwendig, können jedoch

Kontaktdaten in notwendigem Umfang an einzelne Mitglieder herausgegeben werden,

soweit die jeweils Betroffenen zustimmen.

 

Datenübermittlung an Dachverbände und andere Vereine.

Personenbezogene Daten der eigenen Mitglieder dürfen an andere Vereine nur

übermittelt werden, soweit diese dort benötigt werden, um die jeweiligen Vereinsziele zu

 verwirklichen, z.B. bei der Teilnahme von Vereinsmitgliedern an Veranstaltungen anderer

Vereine. Im Rahmen der Mitgliedschaft des Vereins im Bayerischen Skiverband e.V. bzw. im

Skiverband Bayerwald e.V. werden notwendige personenbezogene Daten zur Wahrung des

Versicherungsschutzes für die Vereinsmitglieder sowie zur Erlangung von

Zuwendungen zur Verwirklichung des Vereinszwecks übermittelt.

 

Veröffentlichungen im Internet.

Im Internet (Homepage & soziale Netzwerke) wird von Funktionsträgern der Vor- und

Zuname veröffentlicht. Zur Kommunikation mit Funktionsträgern wird ein Kontaktformular

über eine vereinseigene Mailadresse bereitgestellt, dessen Inhalt über den

Verantwortlichen für die Datenverarbeitung an den jeweiligen Funktionsträger

weitergeleitet wird. Weitergehende personenbezogene Daten der Funktionsträger

werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung im Internet veröffentlicht.

Bei Teilnahme von Vereinsmitgliedern an öffentlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen

werden die Namen der Teilnehmer und deren Ergebnisse bekanntgegeben. Soweit für

die Wertung relevant, werden zusätzlich Geschlecht und Jahrgang des Mitgliedes

bekanntgegeben.

Die Veröffentlichung von Einzelfotos von Kindern/Minderjährigen erfolgt nur mit Zustimmung

der Erziehungsberechtigten. Eine entsprechende Abfrage erfolgt bereits mit dem

Aufnahmeantrag.

Ausnahmen gelten auch für Gruppenfotos Erwachsener von Veranstaltungen unter Bezug

auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12) zu Foto- und

Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen („Die Veröffentlichung von Foto- und

Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung

keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden. Da sich die

Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während

des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines

Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder

Turniers an.“ - dies gilt sinngemäß bei öffentlichen Auftritten von Sportlern) sowie

bezüglich der Ausnahmen des KunstUrhG § 23, Abs.1, (insbesondere 1,2 und 3 -

Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk zu einer

Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit, Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder

ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellte Person teilgenommen hat).

Personenbezogene Auskünfte an die Presse und andere Massenmedien,

Pressemitteilungen und Auskünfte gehören zur normalen Öffentlichkeitsarbeit eines

Vereins. Personenbezogene Daten werden in diesem Rahmen nur dann veröffentlicht,

wenn es sich um einen Bericht über eine ohnehin öffentliche Veranstaltung handelt und

schutzwürdige Interessen der Mitglieder dem nicht entgegenstehen.

 

Kreis der Zugriffsberechtigten auf Daten.

Die Mitglieder des Vorstandes, die Übungsleiter sowie der Pressewart

erhalten Lesezugriff auf die persönlichen Daten. Schriftführer und Kassier

erhalten Vollzugriff, inklusive der Ergänzung, Änderung und Löschung von Daten.

 

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten.

Umsetzung rechtlicher Vorgaben.

Das Auskunftsrecht ist in § 34 BDSG bzw. in Art. 15 DSGVO verankert. Der Verein

hat demnach der betroffenen Person zu bestätigen, ob Daten über sie gespeichert sind

und, wenn Informationen vorliegen, vor allem über Folgendes Auskunft zu erteilen:

• Verarbeitungszwecke

• Kategorien personenbezogener Daten

• Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden

• die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

• das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung sowie des

  Widerspruchs gegen diese Verarbeitung

• das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde.

 

Das Auskunftsersuchen hat schriftlich per E-Mail (info@sc-frauenau.de) zu erfolgen.

Das Verfahren zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten richtet sich nach

§ 35 BDSG bzw. Art. 16 und Art. 17 DSGVO.

 

Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn diese unrichtig sind.

 

Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn:

- ihre Speicherung unzulässig ist

- die Kenntnis der Daten zum Zweck der Speicherung nicht mehr notwendig ist

- der Sachverhalt, zu dem die Daten gespeichert wurden, erledigt ist und seit

   Entstehung des Grundes der Datenerhebung mehr als 3 Jahre vergangen sind

- der Betroffene dies verlangt.

 

Anstelle der Löschung sind personenbezogene Daten für die weitere Verarbeitung

zu sperren, wenn für Sachverhalte, für die diese Daten erhoben wurden, besondere

Aufbewahrungsfristen gelten. Dies betrifft in nicht abschließender Aufzählung:

Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und Verwendungsnachweise in Zusammenhang mit

öffentlicher Förderung. Gleiches trifft zu, wenn die personenbezogenen Daten Bestandteil

rechtlicher Ansprüche für oder gegen den Verein sind. Personenbezogene Daten werden

weiterhin gesperrt, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder

die Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen lässt.

 

Die Daten ausgetretener Mitglieder (außer den Ein- und Austrittsterminen) werden erst

13 Monate nach dem Ausscheiden gelöscht, um einen eventuellen Wiedereintritt

innerhalb dieser Frist zu erleichtern.

Beim Ausscheiden oder Wechseln von Funktionsträgern wird sichergestellt, dass

sämtliche Mitgliederdaten entweder ordnungsgemäß gelöscht oder an einen anderen

Funktionsträger des Vereins übergeben werden und keine Kopien und Dateien und auch

keine Zugriffsberechtigungen beim bisherigen Funktionsträger verbleiben.

 

Technische Beschreibung der Datenlöschung.

Personenbezogene Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen sowie in

Papierform werden in geeigneter Form gelöscht.

 

Organisatorisches.

Verpflichtung auf Wahrung des Datengeheimnisses.

Alle Personen, die Zugang zu Mitgliederdaten haben, werden auf die Wahrung

des Datengeheimnisses verpflichtet. Vorbereitend wird vorab eine intensive Information

durchgeführt.

 

Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt unter Verwendung der Handreichungen

des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom Juli 2018.

 

gez.:

Stephan Heider / 1. Vorsitzender

Erreichbarkeit für Auskunftsersuchen / Anträge / Beschwerden:

info@sc-frauenau.de  bzw. h.h-frauenau@t-online.de

Termine

Leider sind zur Zeit keine Termine angekündigt.

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