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Datenschutzerklärung
02.01.2019
Vorwort
Im Verein werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, sowohl
unter Verwendung von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen, als auch in
manueller Dokumentation. Der Verein unterliegt damit den Anforderungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der ab 25. Mai 2018 geltenden
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der Verein hält diese und zusätzliche Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz ein.
Die Datennutzung ist nur zulässig, sofern es eine Vorschrift des BDSG, der DSGVO
oder einer sonstigen Rechtsvorschrift erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.
Einwilligungen können auch durch Kinder und Jugendliche erfolgen, sofern sie in der
Lage sind, die Konsequenzen der Verwendung ihrer Daten zu verstehen. Sofern es daran
mangelt, muss für die Datennutzung die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
vorliegen.
Der SC Frauenau e.V. nimmt als Anbieter der WebSite www.sc-frauenau.de die
Verpflichtung zum Datenschutz ernst und gestaltet seine WebSite dergestalt, dass so wenig
wie möglich personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Keinesfalls
werden personenbezogene Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
Zugriff auf personenbezogene Daten haben beim SC Frauenau nur Personen, die diese
Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigen; über die gesetzlichen Bestimmungen
zum Datenschutz sind diese informiert und haben sich gemäß der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen (§ 5 Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG], bzw. Art. 5 der DSGVO)
verpflichtet, diese einzuhalten.
Erhebung personenbezogener Daten durch den Verein.
Erhebung von Daten der Vereinsmitglieder.
Folgende Daten werden zur Verfolgung der Vereinsziele und zur Betreuung und Verwaltung
der Mitglieder erhoben:
a) Name
b) Adressen
c) Geburtsdatum
d) Eintritt, Austritt
e) Ehrungen
f) Gruppe im Verein
g) Funktion und Tätigkeit im Verein
h) Bankverbindung
Alle weiteren Daten, die vom Verein im Rahmen der Aufnahme als Mitglied, der
Anmeldung zu Veranstaltungen oder sonstigen Datenerhebungen erfolgen, sind
freiwillig. Hierauf wird bei Erhebung der Daten hingewiesen. Zu den freiwilligen Daten im
Rahmen der Verwirklichung der Vereinsziele sowie der Verwaltung und Betreuung der
Mitglieder gehören in nicht abschließender Aufzählung unter anderem:
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Erklärungen zu Urheberrechten und Rechten am
eigenen Bild, Bekleidungsgrößen, Geburtstag, Teilnahmen und Platzierungen an
Wettkämpfen innerhalb und außerhalb des Vereins sowie Qualifikationen, die außerhalb des
Vereins erworben wurden.
Erhebung von Daten Dritter.
Der Verein erhebt Daten von anderen Personen als von Vereinsmitgliedern (Lieferanten,
Gästen, Zuschauern, Besuchern, Teilnehmern an Veranstaltungen) soweit dies für
berechtigte Interessen des Vereins notwendig ist und keine besonderen
Schutzbedürfnisse der Betroffenen bestehen.
Erhebung von Daten von Besuchern des Internetauftrittes des
Vereins.
Der Verein erhebt und speichert keine personenbezogenen Daten bei Zugriff auf seine
Internetseiten. Wir erfahren nur den Namen Ihres Internet-Providers, die jeweiligen
Webseiten-Daten incl. IP-Adresse. Als Nutzer bleiben Sie insoweit jedoch anonym.
Speicherung personenbezogener Daten.
Der Verein trifft geeignete Maßnahmen nach dem Stand der Technik, um die Sicherheit
personenbezogener Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen sowie
manuellen Dokumenten zu gewährleisten.
Der Verein schließt - falls erforderlich- Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung ab.
Nutzung von personenbezogenen Daten.
Der Verein erhebt Daten seiner Vereinsmitglieder ausschließlich für den Zweck der
Verfolgung eigener Vereinsziele und zur Mitgliederbetreuung und Verwaltung, Daten
Dritter werden ausschließlich genutzt, soweit dies für die Verfolgung der Vereinsziele
notwendig ist. Hierbei beschränkt sich die Nutzung auf diejenigen Zwecke, für die der
Verein Daten erhoben oder erhalten hat.
Verarbeitung personenbezogener Daten und Übermittlung.
Verarbeitung durch Vereinsmitglieder.
Vereinsmitglieder haben, mit Ausnahme der berechtigten Funktionsträger des Vereins,
keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten anderer Mitglieder. Soweit im
Einzelfall für die Organisation von Veranstaltungen notwendig, können jedoch
Kontaktdaten in notwendigem Umfang an einzelne Mitglieder herausgegeben werden,
soweit die jeweils Betroffenen zustimmen.
Datenübermittlung an Dachverbände und andere Vereine.
Personenbezogene Daten der eigenen Mitglieder dürfen an andere Vereine nur
übermittelt werden, soweit diese dort benötigt werden, um die jeweiligen Vereinsziele zu
verwirklichen, z.B. bei der Teilnahme von Vereinsmitgliedern an Veranstaltungen anderer
Vereine. Im Rahmen der Mitgliedschaft des Vereins im Bayerischen Skiverband e.V. bzw. im
Skiverband Bayerwald e.V. werden notwendige personenbezogene Daten zur Wahrung des
Versicherungsschutzes für die Vereinsmitglieder sowie zur Erlangung von
Zuwendungen zur Verwirklichung des Vereinszwecks übermittelt.
Veröffentlichungen im Internet.
Im Internet (Homepage & soziale Netzwerke) wird von Funktionsträgern der Vor- und
Zuname veröffentlicht. Zur Kommunikation mit Funktionsträgern wird ein Kontaktformular
über eine vereinseigene Mailadresse bereitgestellt, dessen Inhalt über den
Verantwortlichen für die Datenverarbeitung an den jeweiligen Funktionsträger
weitergeleitet wird. Weitergehende personenbezogene Daten der Funktionsträger
werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung im Internet veröffentlicht.
Bei Teilnahme von Vereinsmitgliedern an öffentlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen
werden die Namen der Teilnehmer und deren Ergebnisse bekanntgegeben. Soweit für
die Wertung relevant, werden zusätzlich Geschlecht und Jahrgang des Mitgliedes
bekanntgegeben.
Die Veröffentlichung von Einzelfotos von Kindern/Minderjährigen erfolgt nur mit Zustimmung
der Erziehungsberechtigten. Eine entsprechende Abfrage erfolgt bereits mit dem
Aufnahmeantrag.
Ausnahmen gelten auch für Gruppenfotos Erwachsener von Veranstaltungen unter Bezug
auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12) zu Foto- und
Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen („Die Veröffentlichung von Foto- und
Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung
keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden. Da sich die
Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während
des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines
Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder
Turniers an.“ - dies gilt sinngemäß bei öffentlichen Auftritten von Sportlern) sowie
bezüglich der Ausnahmen des KunstUrhG § 23, Abs.1, (insbesondere 1,2 und 3 -
Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk zu einer
Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit, Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder
ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellte Person teilgenommen hat).
Personenbezogene Auskünfte an die Presse und andere Massenmedien,
Pressemitteilungen und Auskünfte gehören zur normalen Öffentlichkeitsarbeit eines
Vereins. Personenbezogene Daten werden in diesem Rahmen nur dann veröffentlicht,
wenn es sich um einen Bericht über eine ohnehin öffentliche Veranstaltung handelt und
schutzwürdige Interessen der Mitglieder dem nicht entgegenstehen.
Kreis der Zugriffsberechtigten auf Daten.
Die Mitglieder des Vorstandes, die Übungsleiter sowie der Pressewart
erhalten Lesezugriff auf die persönlichen Daten. Schriftführer und Kassier
erhalten Vollzugriff, inklusive der Ergänzung, Änderung und Löschung von Daten.
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten.
Umsetzung rechtlicher Vorgaben.
Das Auskunftsrecht ist in § 34 BDSG bzw. in Art. 15 DSGVO verankert. Der Verein
hat demnach der betroffenen Person zu bestätigen, ob Daten über sie gespeichert sind
und, wenn Informationen vorliegen, vor allem über Folgendes Auskunft zu erteilen:
• Verarbeitungszwecke
• Kategorien personenbezogener Daten
• Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden
• die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
• das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung sowie des
Widerspruchs gegen diese Verarbeitung
• das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde.
Das Auskunftsersuchen hat schriftlich per E-Mail (info@sc-frauenau.de) zu erfolgen.
Das Verfahren zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten richtet sich nach
§ 35 BDSG bzw. Art. 16 und Art. 17 DSGVO.
Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn diese unrichtig sind.
Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn:
- ihre Speicherung unzulässig ist
- die Kenntnis der Daten zum Zweck der Speicherung nicht mehr notwendig ist
- der Sachverhalt, zu dem die Daten gespeichert wurden, erledigt ist und seit
Entstehung des Grundes der Datenerhebung mehr als 3 Jahre vergangen sind
- der Betroffene dies verlangt.
Anstelle der Löschung sind personenbezogene Daten für die weitere Verarbeitung
zu sperren, wenn für Sachverhalte, für die diese Daten erhoben wurden, besondere
Aufbewahrungsfristen gelten. Dies betrifft in nicht abschließender Aufzählung:
Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und Verwendungsnachweise in Zusammenhang mit
öffentlicher Förderung. Gleiches trifft zu, wenn die personenbezogenen Daten Bestandteil
rechtlicher Ansprüche für oder gegen den Verein sind. Personenbezogene Daten werden
weiterhin gesperrt, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder
die Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen lässt.
Die Daten ausgetretener Mitglieder (außer den Ein- und Austrittsterminen) werden erst
13 Monate nach dem Ausscheiden gelöscht, um einen eventuellen Wiedereintritt
innerhalb dieser Frist zu erleichtern.
Beim Ausscheiden oder Wechseln von Funktionsträgern wird sichergestellt, dass
sämtliche Mitgliederdaten entweder ordnungsgemäß gelöscht oder an einen anderen
Funktionsträger des Vereins übergeben werden und keine Kopien und Dateien und auch
keine Zugriffsberechtigungen beim bisherigen Funktionsträger verbleiben.
Technische Beschreibung der Datenlöschung.
Personenbezogene Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen sowie in
Papierform werden in geeigneter Form gelöscht.
Organisatorisches.
Verpflichtung auf Wahrung des Datengeheimnisses.
Alle Personen, die Zugang zu Mitgliederdaten haben, werden auf die Wahrung
des Datengeheimnisses verpflichtet. Vorbereitend wird vorab eine intensive Information
durchgeführt.
Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt unter Verwendung der Handreichungen
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom Juli 2018.
gez.:
Stephan Heider / 1. Vorsitzender
Erreichbarkeit für Auskunftsersuchen / Anträge / Beschwerden: